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  • Gewaltprävention


"Jeder Fall von Missbrauch ist einer zu viel! Sexualisierte Gewalt und sexueller Missbrauch – Nicht mit uns!"

Der Hessische Ju-Jutsu Verband e.V. (HJJV) und seine Mitgliedsvereine übernehmen Verantwortung für das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Die Verbandsarbeit ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Dazu gehört auch der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung, sexualisierter Grenzverletzung, Belästigung und Gewalt.

Der HJJV. stellt sich der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, seine Mitglieder für die Prävention sexualisierter Gewalt, vor allem im Kinder- und Jugendsport zu sensibilisieren. Dazu gehören sowohl die Präventions- und Interventionsarbeit als auch Handlungskonzepte für den Krisenfall. Dies erfordert ein vernetztes Arbeiten und Zusammenwirken aller Ebenen innerhalb des Verbandes und mit allen relevanten Behörden, Institutionen und Organisationen.

Der besondere Stellenwert, den dieses Thema in der Verbandsarbeit hat, drückt sich im Besonderen durch das bundesweite einheitliche Gewaltpräventionskonzept „Nicht-mit-mir! aus. Dies umfasst die Themenkomplexe: Gewaltprävention, Selbstbehauptung und Selbstverteidigung. Aus dem Selbstverständnis der Sportart Ju-Jutsu ergibt sich von selbst, dass wir sexualisierte Grenzverletzungen, Belästigungen und jegliche Gewalt an Kindern und Jugendlichen auf das Schärfste verurteilen.

Vom HJJV wurde ein umfassendes Gewaltpräventionskonzept erarbeitet, welches sich an den elf Punkten des dsj-Stufenmodells orientiert. Als Grundlage hierfür diente das Präventionskonzept sowie die Handlungsempfehlungen des Deutschen Ju-Jutsu Verbandes e.V. (DJJV), welche der DJJV seinen Landesverbänden zur Verfügung gestellt hat.

Wir wollen durch unser Präventionskonzept dazu beitragen, dass sexualisierte Gewalt und Missbrauch an Kindern und Jugendlichen im Sport verhindert wird. Das Präventionskonzept sieht deshalb die folgenden Maßnahmen zur Umsetzung im Landesverband und den Mitgliedsvereinen vor:

  • Die Vorstände sowie die Jugendleitungen kennen die Informationstexte aus dem Internet oder den einschlägigen Broschüren. Diese sind detailliert in den Handlungsempfehlungen des DJJV genannt.
  • Alle Übungsleiter, Trainer, Betreuer und Mitarbeiter erhalten alle erforderlichen Informationen, die für ihre Arbeit im Verein notwendig sind. Dies kann in schriftlicher Form erfolgen oder bei Fortbildungen, Schulungen im Verein oder bei den Sportorganisationen oder im Rahmen einer Ausbildung. Hier sei nochmals auf die Kursleiterausbildung Nicht-mit-mir!verwiesen, die entsprechende Ausbildungsinhalte enthält und auf weitere gesonderte Schulungsangebote.
  • Hauptberufliches Personal, wie beispielsweise hauptberufliche Trainer, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, werden von ihrem Vereinsvorstand dazu aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
  • Trainer, Übungsleiter, Betreuer, Helfer, die ehrenamtlich arbeiten oder auf Honorarbasis tätig sind, unterzeichnen den Ehren-/Verhaltenskodex. Dieser sollte auf jeden Fall Bestandteil eines jeden neuen Trainer-/Übungsleitervertrages sein.
  • Mehrtägige Turniere, Wettkämpfe, Trainingslager oder Freizeiten werden gewissenhaft mit Blickwinkel auf die Problematik vorbereitet. Alle Betreuer unterzeichnen den Ehren- /Verhaltenskodex. Die Betreuer werden entsprechend geschult. Gemeinsam legen sie die erforderlichen Standards der jeweiligen Maßnahme fest. Die Eltern werden über die jeweiligen Standards informiert.
  • Der Landesverband sowie die Vereine benennen mindestens eine Vertrauensperson (Kinderschutzbeauftragter, die vereinsintern als Gesprächspartner zur Verfügung steht. Sie sollte ausreichend qualifiziert sein und mindestens in der Lage sein, Kontakt zu einer externen Beratung herzustellen kann. Langfristig sollte es Ziel eines jeden Vereines sein, eine Vertrauensperson benennen zu können.

Interne Anlaufstelle – Beauftragte Kindesschutz

Name: Britta Spielmann

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zusätzliche Notfallnummer: 0176 98239649

Die Aufgabe des Gewaltschutzbeauftragten ist es, ein sensibler Gesprächspartner für Vereine, Trainer und Vorstandsmitglieder sowie Kinder, Jugendliche und Eltern zu sein, die den Eindruck haben, dass es einem Mitglied „nicht gut geht“ und evtl. eine Gefährdung vorliegen könnte. Wir sehen diese Aufgabe insbesondere im Bereich der Prävention von sexualisierter Gewalt im Sport. Die Meldekette sieht vor, dass Verdachtsfälle und konkrete Beschwerden immer zunächst an die oben genannte Ansprechperson zu richten sind. Diese wird dann gemäß des entwickelten Interventionskonzeptes die weiteren Schritte einleiten.

Externe Anlaufstellen – Hilfeportale

Es gibt diverse Hilfeportale, die Beratungen auch anonym, lokal, per Telefon, E-Mail oder über Webseiten anbieten.

Externe Informationsquellen

Eine umfassende Aufstellung externer Informationsquellen wird auf der Homepage des Deutschen Ju-Jutsu Verbandes e.V. angeboten.

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